Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns!
Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- IMMOLICHT Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Augsburg.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Senden Sie uns Ihren Tipp
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Sichern Sie sich eine attraktive Tippgeberprovision!
Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.